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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23.Z   

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https://dejure.org/2023,39043
OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23.Z (https://dejure.org/2023,39043)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.12.2023 - 2 L 53/23.Z (https://dejure.org/2023,39043)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Dezember 2023 - 2 L 53/23.Z (https://dejure.org/2023,39043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Verstoß gegen Abstandflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 6 ; BauO LSA § 79 S. 1
    Abstandsfläche; bauaufsichtliches Einschreiten; Beseitigungsverfügung; Ermessensreduzierung auf Null; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • rechtsportal.de

    BauO LSA § 6 ; BauO LSA § 79 S. 1
    Abstandsfläche; bauaufsichtliches Einschreiten; Beseitigungsverfügung; Ermessensreduzierung auf Null; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstandsflächen nicht eingehalten: Baubehörde muss einschreiten!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 10/15

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung - Prüfung der Einhaltung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Mit Urteil des Senats vom 9. November 2016 - 2 L 10/15 - wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 5. Dezember 2014 geändert und die Baugenehmigung vom 6. Juni 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. Februar 2014 aufgehoben.

    Insoweit werde auf die rechtskräftigen Entscheidungen des Senats vom 9. November 2016 - 2 L 10/15 - und des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 2. Juli 2020 - 4 A 88/19 MD - verwiesen.

    Erst mit der Entscheidung des Senats vom 9. November 2016 - 2 L 10/15 - sei die Baugenehmigung aufgehoben worden.

    Dies steht aufgrund des Urteils des Senats vom 9. November 2016 - 2 L 10/15 - fest.

  • VGH Bayern, 18.11.2020 - 15 B 20.679

    Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung wegen formeller und materieller

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Der Umstand, dass es durch ein Bauvorhaben nicht erstmals zu einer Verletzung von Abstandsflächenvorschriften kommt und das neue Gebäude auch nicht näher an das Grundstück des Nachbarn heranrückt als das ursprüngliche Gebäude, kann allenfalls rechtfertigen, des betreffende Gebäude noch für einen befristeten Zeitraum hinzunehmen und z.B. eine Beseitigungsanordnung mit einer angemessenen Übergangsfrist zu erlassen (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. November 2020 - 15 B 20.679 - juris Rn. 30).

    Die Bedeutung der Sache für einen Kläger bei einem geltend gemachten Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten ist ähnlich zu bewerten wie bei der Anfechtung einer Baugenehmigung (BayVGH, Urteil vom 18. November 2020 - 15 B 20.679 - juris Rn. 44 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2006 - 2 L 680/04

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Ein Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten besteht grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6, vom 1. August 2013 - 2 L 95/21 - juris Rn. 5 und vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - juris Rn. 4).

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht - wie bereits ausgeführt - ein Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn (Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - a.a.O. Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 - 10 N 45.14

    Baugenehmigung für Änderung einer Biogasanlage; Nachbarklage; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Im Widerspruchsverfahren eingetretene Änderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich zugunsten des Bauherrn auswirken (vgl. ThürOVG, Urteil vom 16. Juni 1998 - 1 KO 1040/97 - juris Rn. 105; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 2016 - OVG 10 N 45.14 - juris Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 30. November 2018 - 5 S 854/17 - juris Rn. 45 m.w.N.).

    Ein Wechsel des Bauherrn während eines Widerspruchsverfahrens gegen die Baugenehmigung, welches durch einen "Drittwiderspruch" des Nachbarn eingeleitet worden ist, ist daher regelmäßig - so auch hier - nicht entscheidungserheblich (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 2016 - OVG 10 N 45.14 - a.a.O. Rn. 6 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 2 M 46/14

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Ein Rechtsanspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten besteht grundsätzlich nur bei einem materiell erheblich ins Gewicht fallenden Verstoß bzw. einer spürbar nachhaltigen Beeinträchtigung des Nachbarn (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 2006 - 2 L 680/04 - juris Rn. 6, vom 1. August 2013 - 2 L 95/21 - juris Rn. 5 und vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - juris Rn. 4).

    In seiner vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - habe der Senat zwar klargestellt, dass der Erlass einer Beseitigungsverfügung grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Bauaufsichtsbehörde stehe und der Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften nicht automatisch zu einem Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten führe.

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Ist eine gesetzliche Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorhanden, so ist daneben für einen "Bestandsschutz", für den Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eine eigenständige Anspruchsgrundlage bilden könnte, kein Raum (BVerwG, Urteil vom 7. November 1997 - 4 C 7.97 - juris Rn. 22).
  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Im Widerspruchsverfahren eingetretene Änderungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie sich zugunsten des Bauherrn auswirken (vgl. ThürOVG, Urteil vom 16. Juni 1998 - 1 KO 1040/97 - juris Rn. 105; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. April 2016 - OVG 10 N 45.14 - juris Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 30. November 2018 - 5 S 854/17 - juris Rn. 45 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2005 - 2 ZB 03.2786
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Wenn der Bauherr in Kenntnis dieses Risikos das Bauvorhaben fertigstellt, geht dies zu seinen Lasten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 2 ZB 03.2786 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2023 - 2 L 104/21

    Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Prostitutionsstätte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteils (Beschluss des Senats vom 11. Januar 2023 - 2 L 104/21 - juris Rn. 26).Diesen Anforderungen genügt die Zulassungsschrift nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2023 - 2 L 53/23
    In einem solchen Fall ist dem Nachbarn die durch den Verstoß gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 BauO LSA indizierte Beeinträchtigung seiner durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange grundsätzlich nicht zumutbar (vgl. VGH BW, Urteil vom 24. März 2014 - 8 S 1938/12 - juris Rn. 52 zu §§ 5, 6 LBO).
  • VGH Bayern, 08.03.2007 - 1 ZB 06.898
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 62/21

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15

    Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 22/13

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine Stützmauer

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 M 34/13

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn für vorläufigen Rechtsschutz bei

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